Privatpraxis
Privatpraxis – was bedeutet das?
Meine Praxis für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde mit integriertem Schlaflabor besteht seit dem 1. Januar 1996.
Seit dem 01. April 2007 führe ich meine Praxis als Privatpraxis.
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Eine Privatpraxis bietet eine hohe Flexiblität
- Sie erhalten auf Wunsch einen Behandlungtermin meist noch am gleichen Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag
- wir haben in einer Privatpraxis immer ausreichend zeitliche Ressourcen, um auch auf ein komplexeres Problem einzugehen
- dadurch können wir Sie sehr individuell behandeln
- wir haben mehr Zeit für die Weiterbildung zu haben und können den kontinuierlichen Verbesserungsprozess in der Praxis konsequent weiterzuführen.
Abrechnung
Die privatärztliche Abrechnung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten. Bei Bedarf erhalten Sie gerne einen Kostenvoranschlag von uns.
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Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten in unserer Privatpraxis
Kassenpatienten können nur als komplette Selbstzahler zu uns kommen, die Krankenkassen übernehmen keine Kosten. Die Behandlungskosten werden ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit dem 2,3- 3,5 fachen Satz abgerechnet. Die Rechnung erhalten Sie von unserem Abrechnungszentrum PAS Hammerl. Bitte beachten Sie, dass eine direkte Abrechnung der Privatpraxis mit Ihrer Krankenkasse nicht möglich ist.
Freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse Versicherte
Kostenvoranschläge können nur nach dem Erstkontakt und der Aufnahme der Patientendaten erstellt werden. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Haben Sie Fragen?
Dann senden Sie uns bitte eine Nachricht an
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